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Zuweisung (Physiotherapie)
Für die Inanspruchnahme einer Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung mit der Verordnung der erforderlichen Behandlung.
Sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte können Ihnen eine Physiotherapie verordnen.
Sie können selbstverständlich auch privat/präventiv kommen. Kassenrückverrechnung ist in diesem Fall leider nicht möglich. Teilweise können aber bei Privatversicherungen, je nach Vertrag, auch diese Leistungen geltend gemacht werden.
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Bewilligung (Physiotherapie)
ÖGK
Die chefärztliche Bewilligung für eine Physiotherapie wurde durch die ÖGK für vorerst drei Jahre, somit für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt.
BVAEB
Bei der BVAEB wird die seit 2020 durchgehend bestehende pandemiebedingte Aussetzung der Bewilligungspflicht mit 01.11.2022 durch die BVAEB nahtlos durch einen unbefristeten, dauerhaften Wegfall der Bewilligungspflicht abgelöst.
Die Maßnahme der Aussetzung der Bewilligungspflicht bezieht sich selbstverständlich auf den gesamten Leistungskatalog der ÖGK als auch der BVAEB.
SVS
Die chefärztliche Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen besteht für Anspruchsberechtigte der SVS weiterhin unverändert.
Die ärztliche Verordnung zur Physiotherapie ist vor Beginn der Behandlung dem chefärztlichen Dienst der SVS zwecks Bewilligung vorzulegen, wenn der Umfang der verordneten Behandlung 10 Behandlungseinheiten (10er-Serie) übersteigt.
Wir unterstützen Sie gerne beim Ansuchen um Bewilligung und faxen die Zuweisung an die zuständige Bewilligungsstelle.
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Rückverrechnung
Bei Ihrem letzten Behandlungstermin erhalten Sie von uns eine Honorarnote. Nach deren Begleichung können die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse zur (teilweisen) Kostenrückerstattung eingereicht werden. Dazu benötigen Sie:
_ die ärztliche Verordnung
_ die Honorarnote mit Zahlungsbestätigung (bei Banküberweisung den Überweisungsschein im Original)
_ die Terminbestätigung der absolvierten Therapien
Aktuelle Rückerstattungstarife der einzelnen Krankenkassen finden Sie hier (SVS) beziehungsweise hier (BVAEB) und hier (ÖGK)